Alle zwei Jahre, muss Daniel in die verkehrsmedizinische Untersuchung, um weiter mit Bobi fahren zu dürfen. Dies ist für die Ausweiskategorie C1, vom Gesetz, so vorgeschrieben. Kurz vor unserem Norwegen-Urlaub war es soweit. Das Aufgebot flatterte ins Haus. Daniel hatte nur ein kurzes Zeitfenster, um die Untersuchung zu machen. Die Praxis, welche das letzte Gutachten gemacht hat, hatte keine freien Termine mehr. So musste Daniel sich eine andere Arztpraxis, aus der Liste vom Strassenverkehrsamt Zürich vorgegebener Ärzte, heraussuchen.
Der Termin verlief gut, bis auf eine kleine blöde Frage, die aufkam. "Ist Diabetes ein Thema?" Bei einem Wert von XY und mehr, dürfe man ab sofort nicht mehr fahren. Daniel's Bluttest-Wert war aber weit unter dem Grenzwert und perfekt für einen Mann in seinem Alter. Leider vergass die Ärztin wohl, den gemeinen Haken im Onlineformular zu entfernen und sendete es mit der Info an das Strassenverkehrsamt, dass Daniel unter Diabetes leide.
Nach unserem Urlaub bekamen wir eingeschriebene Post vom Strassenverkehrsamt Zürich. Das Entsetzen war gross - Daniel soll zuckerkrank sein. Auflagen wurden aufgelistet, ebenso Bedingungen, welche Daniel zu erfüllen habe. Sofort setzte sich Daniel mit der Arztpraxis und dem Strassenverkehrsamt in Verbindung. Nach langen Erklärungen verstand die Dame vom Strassenverkehrsamt, dass Daniel wirklich kein Diabetes hat und es sich um einen Fehler der Ärztin handelt. Er soll noch nicht Rekurs einreichen hiess es. Es reiche, wenn die Ärztin eine Bestätigung des Fehlers einreiche. Die Ärztin selber war im Urlaub aber ihr Chef versicherte Daniel, dass die E-Mail, nach einem Anruf vom Arzt, sofort an das Strassenverkehrsamt raus sei und er entschuldigte sich mehrfach für das Versehen der Praxis. Es sei völlig klar, dass alle Werte von Daniel top seien.
Nach 3 Wochen haben wir noch immer kein OK vom Strassenverkehrsamt erhalten. Aus diesem Grund hat Daniel noch einmal dort angerufen. Was für ein Schreck! Kein Schreiben ist von der besagten Arztpraxis beim Strassenverkehrsamt eingegangen. Für Daniel, für uns, hat dies weitreichende Folgen. Der Arzt, der angeblich die Korrektur eingereicht hat, ist nicht erreichbar, dank Weiterbildung. Das heisst, dass die Frist knapp wird und wir in der Beweispflicht sind und rechtzeitig Rekurs einreichen müssen. Dazu braucht es ein Schreiben vom Hausarzt - welcher zum Glück sofort Zeit hatte und die Werte von 5.7 bzw. 5.8 (Kurz-/Langzeitzucker) überprüft hat - welches die metabolische Gesundheit belegt. Ebenfalls hat Daniel's Hausharzt direkt eine E-Mail an das Strassenverkehrsamt versendet, in welcher er erklärt, dass sein Patient noch nie an Diabetes litt und auch aktuell perfekte Werte aufweist.
Das alles ist mit Kosten, Zeit und viel Ärger, zu unseren Lasten, verbunden. Schliesslich geht es darum, ob Daniel Bobi weiterhin fahren darf bzw. ob er alle 3 Monate bestätigen muss, dass wer wirklich nicht an Diabetes leidet. Dies alles nur wegen einem Haken, in einem Onlineformular, welches eine unachtsame Ärztin hat stehen lassen. Das Rekursschreiben haben wir gemacht, mit allen uns zur Verfügung stehenden Unterlagen.
Ein paar Tage später erhielten wir die Bestätigung von der Rekurskommission. Daniel's Fall wurde an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet und diese sind in der Pflicht, bis am 29. Juli zu belegen, weshalb Daniel Diabetes haben soll. Wieder ein paar Tage später kam der Anruf vom Strassenverkehrsamt, mit der Bitte, den Rekurs zurück zuziehen. Selbstverständlich sei dies ein Fehler und wenn wir nun den Rekurs zurückziehen, würden auch keine Kosten für uns entstehen. Aber nein - wir ziehen den Rekurs gerne in dem Augenblick zurück, wo wir ein offizielles Schreiben in der Hand haben, dass es sich um ein Fehler handelt und die verkehrsmedizinische Untersuchung entsprechend korrigiert wird. Kosten dürfen für uns, also Daniel als Geschädigter, so oder so nicht entstehen. Zudem hatten wir die Kosten vom Hausarzt eh schon und lieber ein paar Kosten, als alle 3 Monate Diabetesuntersuchungen für einen Nicht-Diabetespatienten auf sich nehmen. Das Schreiben vom Strassenverkehrsamt, sollte uns in der Woche vom 06. bis 10. Juli 2026 erreichen.
Am 08. Juli kam der Anruf vom Strassenverkehrsamt, ob wir denn den Rekurs schon zurückgezogen hätten. Nix da! Dies machen wir erst, wenn wir schriftlich vorliegen haben, dass es sich bei der Diagnose Diabetes um einen Fehler gehandelt hat. Die Bestätigung haben wir dann am 10. Juli 2026 erhalten und umgehend haben wir unseren Teil der Pflicht erfüllt und den Rekurs offiziell zurückgezogen.
Am 16. Juli 2026 erhielt nun Daniel endlich die erlösende Bestätigung, dass sich alles erledigt hat und Daniel zuckerfrei weitere 2 Jahre mit Bobi fahren darf. Dies ohne weitere Kontrolluntersuchungen in diesem Zeitraum. Alles nur ein kleiner dummer Fehler, der uns wirklich Nerven und schlaflose Nächte gekostet hat. Ach wie schön es doch ist, wenn die IT das Leben so viel leichter macht. Ein falscher Klick, kurz auf "senden" drücken und schon bist Du mittendrin im Paragraphen-Dschungel der Behörden.